Nachtflugqualifikation
Die Erlaubnis:
Wird eine Aufbauausbildung absolviert (Nachtflugqualifikation), darf dann auch nachts nach Sichtflugregeln geflogen werden (NFQ).
Für Nachtflüge muss stets ein Flugplan aufgegeben werden.
VFR-Flüge bei Nacht sind nur von/nach dafür zugelassenen Flugplätzen zugelassen (ausgenommen Such-, Rettungsflüge usw.), der Pilot benötigt dafür eine NFQ-Berechtigung, das Luftfahrzeug eine NFQ-Ausrüstung und der Flugplatz eine Landebahnbefeuerung.
Praktische Ausbildung:
umfasst 5 Flugstunden. In diesen Stunden müssen 10 Solo-Starts und Landungen enthalten sein sowie 2 Überlandflüge mit Zwischenlandung auf einem mindestens 50 km entfernten Flugplatz. Diese Überlandflüge finden mit Lehrer statt, wobei der erste der Einweisung dient und der zweite vom Bewerber selbständig, jedoch unter Aufsicht eines Fluglehrers, durchgeführt werden muss.
Theoretische Ausbildung:
2 Stunden im Rahmen der Praxisausbildung
Prüfung:
keine
Voraussetzung:
- PPL(A) JAR oder EASA
- Funksprechzeugnis BZF 1 oder 2.
Gültigkeit der Berechtigung:
unbegrenzt im Rahmen der Lizenz.