Die Ausbildung beginnt erst einmal mit einer Tauglichkeitsuntersuchung beim Fliegerarzt.
Dort bekommt man das fliegerische Tauglichkeitszeugnis und geht damit schnurstracks zur Flugschule.
Wir haben bis dahin in unserem Office alles vorbereitet und nach rund einer Stunde sind alle Dinge ausgefüllt, besprochen und unterschrieben, die man zum Vereinsbeitritt und in der Ausbildung braucht.
Nur wenige dieser Dokumente müssen später noch einmal anfgefasst werden, um den individuellen Ausbildungsfortschritt zu dokumentieren. Die Dokumente werden - je nach Ausbildungsfortschritt - von unserer Flugschule bei der zuständigen Landesbehörde eingereicht.
Eine der ersten Prüfungen ist die Sprechfunkprüfung. Die Ausbildung dafür beinhaltet neben theoretischen Kenntnissen vor allem das praktische - aber noch simulierte - Sprechen der Sprechfunkgruppen. Die Prüfung dafür wird von der zuständigen Behörde, der Bundesnetzagentur abgenommen.
Der darüber hinaus gehende Theorie- und Praxisunterricht kann zunächst parallel laufen. Für die etwa 120 Stunden Theorieunterricht gibt es einen veröffentlichten Unterrichtsplan. Die Teilnahme an allen Stunden ist nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben, jedoch äußerst ratsam. Bevor es schließlich zur theoretischen Prüfung geht, durchläufst Du noch ein FFG-internes "Quality-Gate", also eine simulierte Theorieprüfung, die Sicherheit zur echten Prüfung gibt.
Die praktische Ausbildung umfasst mind. die gesetzlich vorgeschriebenen 45 Stunden (35 Stunden bei LAPL) und gliedert sich in vier Ausbildungsabschnitte:
- Im ersten Abschnitt lernt man - nach einer kurzen Gewöhnungsphase -, wie man ein Flugzeug beherrscht: in den Phasen Start, Steigflug, Geradeausflug, Landeanflug und Landung. Der Abschluß dieses Abschnitts ist der erste Alleinflug (Solo). Die Voraussetzung dafür ist die bestandene Sprechfunkprüfung.
- Der zweite Abschnitt dient zur Vertiefung des Gelernten. Darüber hinaus geht es jetzt mit dem Fluglehrer weiter weg vom Heimatflughafen, man macht an fremden Flugplätzen Solos und besucht einen weiteren Verkehrsflughafen. In diesem Abschnitt findet der Großteil der terrestrischen Navigationsübungen statt. Kleinere Abschnitte werden vom Bewerber schon solo geflogen, er benötigt dafür die bestandene Theorieprüfung. Der zweite Abschnitt endet mit einem "großen Dreieck", einer geflogenen Strecke von mehr als 300 km mit zwei Zwischenlandungen. Solo versteht sich!
- Der dritte Ausbildungsabschnitt ist der Funknavigation gewidmet, ein Navigationsverfahren, das Bodenfunkstellen verwendet. Selbstverständlich werden alle vorherigen Ausbildungsteile wiederholt. Auch dieser Abschnitt endet mit einem "Solo Funknavigationsdreieck".
- Der letzte Ausbildungsabschnitt vereinigt alle vorhergehenden Ausbildungsabschnitte. Hier wird der Bewerber fit gemacht für die Prüfung. Ein Quality-Gate am Schluß dieses Abschnittes wird durch eine simulierte praktische Prüfung dargestellt.
Danach ist es soweit: Der Ausbildungsleiter meldet den Bewerber zur praktischen Prüfung an. Die Behörde benennt einen Prüfer und Bewerber und Prüfer einigen sich auf den Prüfungstermin.
Nach bestandener praktischer Prüfung dauert es dann noch kurze Zeit und man hält die hart erarbeitete "Pappe" in der Hand!